Führerprüfung

Voraussetzung für die Führerprüfung

Um an die Führerprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein und den obligatorischen Motorrad Grundkurs absolviert haben. Sollten Sie noch nicht im Besitz des Führerausweises der Kategorie B (Auto) sein, müssen Sie zudem den Verkehrskundeunterricht VKU besucht haben.

Prüfungsdauer und Inhalt

Die Prüfungszeit für alle Kategorien dauert 80 Minuten und kann auch mit 2 Teilnehmern durchgeführt werden.

Inhaltlich werden folgende Punkte geprüft:

  • Das Fahren im Verkehr mit der Bedienung des Motorfahrzeuges
  • Das Anpassen an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse und an die Besonderheiten vom Fahrzeug
  • Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs sowie Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Prüfungsfahrzeug

Das Prüfungsfahrzeug ist durch den Kandidaten zu stellen und muss sich in betriebssicherem und vorschriftsgemässen Zustand befinden.

Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Kategorie A beschränkt
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Kategorie A1
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einem Hubraum bis 125 cm3 (bis zum 16. Geburtstag max. 50 cm3 , 4 kW und 45 km/h) und max. 11 kW, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.

Prüfungsanforderungen

Absolventinnen und Absolventen von Motorradführerprüfungen müssen aus Sicherheitsgründen an der praktischen Motorrad-Führerprüfung folgende Schutzausrüstung tragen:

Kategorie A und A beschränkt:

  • geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
  • Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradhose
  • Motorradjacke

Unterkategorie A1:

  • geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
  • Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradhose oder robuste Hosen
  • Motorradjacke oder robuste Jacke 

Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung müssen auch beim Tragen von Regenbekleidung erfüllt sein. 

Diese Anforderungen gelten ab dem 01.01.2018 . Bitte beachte Sie auch die Seite vom Strassenverkehrsamt.

Winterpause

Beachten Sie, dass von ca. Mitte November bis Mitte März keine Motorrad Führerprüfungen durchgeführt werden.